Geben Sie Ihr Wissen an andere weiter und bilden die Fachkräfte für morgen aus!
Sie können 30 % (wenn Sie unter 55 Jahren sind), 70 % (ab 55 Jahren) oder 70 % Rabatt (ohne Berufsabschluss) auf diverse Kurse erhalten, wenn der angestrebte Lehrgang vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg genehmigt wurde. Zudem müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und Kommunen und Mitarbeiter von Transfergesellschaften. Weitere Infos unter www.esf-bw.de
Die ESF Betriebliche Weiterbildung Förderung ist eine Sonderform und richtet sich direkt an Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter fördern wollen. Sie können 25 % (wenn Sie unter 55 Jahren sind), 50 % (ab 55 Jahren) oder 50 % Rabatt (ohne Berufsabschluss) auf diverse Kurse erhalten, wenn der angestrebte Lehrgang vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg genehmigt wurde. Zudem müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie wohnen oder arbeiten in Baden-Württemberg und sind in einem festen Beschäftigungsverhältnis oder arbeiten als Unternehmer, Freiberufler oder Existenzgründer oder sind Wiedereinsteiger.
Nicht förderfähig sind Beschäftige von Bund, Ländern und Kommunen und Mitarbeiter von Transfergesellschaften. Weitere Infos unter www.esf-bw.de
Die Agentur für Arbeit fördert Arbeitslose und Arbeitssuchende mit einem Bildungsgutschein. Hat ein Teilnehmer diesen Gutschein von der Agentur für Arbeit erhalten, muss dieser innerhalb der Gültigkeitsdauer, jedoch vor Beginn des Lehrgangs bei GARP eingereicht werden. Weitere Infos unter www.arbeitsagentur.de
Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein Praxisstudium mit IHK-Prüfung, das mehr als 400 Unterrichtsstunden umfasst, als förderungswürdig anerkannt. Für die Studienkosten und IHK-Prüfungsgebühren werden seit August 2020 ca. 50 % durch Zuschuss und der Rest durch ein zinsgünstiges Darlehen gefördert. Dieses ist nach einer zins-/tilgungsfreien Karenzzeit, die die Dauer des Lehrgangs und anschließend zwei Jahre (höchstens sechs Jahre) umfasst, in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Der Zuschuss ist einkommens- und vermögensunabhängig. Es besteht keine Altersbeschränkung. Bei Bestehen der IHK-Prüfung erhalten Sie einen Darlehenserlass von 50 % des Restdarlehens. Außerdem erhalten Sie beim Besuch von Vollzeitlehrgängen eine Förderung für den Lebensunterhalt (einkommens-/vermögensabhängig). Die Förderung beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Landratsamt (Amt für Ausbildungsförderung). Weitere Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de