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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

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KALENDER

Anmeldung und Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebe­dingungen an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder über das auf der Home­page zur Verfügung gestellte Anmeldeformular per Internet erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung durch GARP kommt der Ver­trag zustande. Die Anmeldung soll möglichst bis 14 Tage vor Be­ginn der Veranstaltung erfolgen.

Zahlung

Das Teilnahmeentgelt richtet sich nach der gültigen Preisliste (Grund- und Fachausbildung, Vermietung) bzw. nach den im ak­tu­ellen Programm festgelegten Preisen (Praxisstudiengänge, Praxis­trainings und Seminare der Studienakademie) bzw. nach Angebot (GARP Business Akademie) zuzüglich etwa von Dritten in Rechnung gestellter Beträge (z.B. Lern­mittel, Versicherungs­beiträge, Berufsgenossenschaft usw.). Es ist mit Rechnungsstel­lung fällig und soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen unter der Angabe der Rechnungsnummer ohne Ab­zug zu zahlen. Die Fälligkeit tritt unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Agentur für Arbeit oder Firma) ein.

Rücktritt und Kündigung

(1) Unabhängig vom Widerrufsrecht kann der Teilnehmer 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung (auch bei Vermietungen) vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei Absagen am Veranstaltungstag oder am Vortag ist das volle Teilnahmeentgelt zu entrichten. In allen anderen Fällen des Rücktritts ist die Hälfte des Teilnahmeentgelts vom Teilnehmer zu bezahlen. Bei Veranstaltungen über mehr als zwei Monate gilt der Rücktritt als Kündigung. Der Nachweis, dass dem Veranstalter Kosten überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind, bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.

(2) Erstreckt sich die Veranstaltung über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten, kann der Teilnehmer mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündigen. Das Teilnahmeentgelt ist in diesem Fall zeitanteilig zu leisten; etwa geleistete Überzahlungen werden nach Abzug etwa entstandener Kosten erstattet. Liegt das Wirksamwerden einer Kündigung nach Beginn einer Veranstaltung, und ist die Kündigung nicht später als zwei Tage vor deren Beginn zugegangen, ist durch den Teilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von 105 Euro zu bezahlen.

Die Bearbeitungsgebühr wird mit dem zeitanteiligen Teilnahmeentgelt verrechnet. Bei Veranstaltungen, deren Laufzeit nicht mehr als zwei Monate beträgt, ist eine Kündigung während der Laufzeit nicht möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Rücktritts- bzw. Kündigungserklärungen haben in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Erklärung beim Veranstalter. Mit Zustimmung des Veranstalters kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.

(4) Dem Veranstalter von Dritten im Hinblick auf die Teilnahme in Rechnung gestellte Beträge (s. o. unter Ziffer 2), gleich ob vor oder nach dem Rücktritt oder der Kündigung, können in jedem Fall weiterberechnet werden.

(5) Der Veranstalter kann aus wichtigem Grund, wie z.B. nachhaltige Störung der Veranstaltung, Zahlungsverzug trotz zweimaliger Zahlungsaufforderung oder Urheberrechtsverletzung durch den Teilnehmer, fristlos kündigen. Mit Zugang der fristlosen Kündigung wird der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Erstattung des Entgelts besteht in diesem Fall nicht. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Veran­stalters werden hierdurch nicht berührt.

Absage von Veranstaltungen

Die Veranstaltung kann mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Dozenten ohne Mög­lich­keit des Einsatzes eines Ersatzdozenten oder aufgrund höherer Gewalt durch den Veranstalter abgesagt werden. Der Teilnehmer wird un­verzüglich informiert. Bereits gezahlte Gebühren werden er­stattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Veranstalter ist zum Wechsel von Dozenten oder Verschie­bungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z.B. Erkrankung des Dozenten berechtigt, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist. Eine Berechtigung zum Rücktritt oder zur Minderung des Ent­gelts ergibt sich hieraus nicht.

Haftung

Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird der Schadensersatzan­spruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden be­grenzt. Für trotz gebotener Sorgfalt mündlich oder schriftlich ver­mit­telte Fehler und/oder falsche Angaben in Dozentenmanus­kripten und für Druckfehler im Programm wird ebenfalls keine Haftung übernommen Die zu den einzelnen Lehrgängen angegebenen Unterrichtseinheiten stellen keine Zusicherung dar, sondern entsprechen den üblicherweise benötigten Einheiten. Der Veranstalter haftet nicht für Abweichungen von den angegebenen Unterrichtseinheiten, es sei denn der Teilnehmer weist nach, dass die Abweichung wesentlich war und dass sie deshalb ursächlich für die Nichtvermittlung von wichtigen Lerninhalten war.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.

Widerrufsrecht für Verbraucher

Soweit Sie sich als Verbraucher i.S.v. § 13 BGB (Privatperson) an­melden und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt, können Sie innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Anmeldebestätigung mit der Widerrufsbelehrung ohne Angabe von Gründen den Vertrag in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.

Der Widerruf ist an die unten angegebene Adresse zu richten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Haben Sie verlangt oder billigend in Kauf genommen,dass die Veranstaltung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu bezahlen, der sich nach dem Verhältnis der bei Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Leistungen zu der angebotenen Gesamtleistung bemisst. Auch ohne dass Ihre ausdrückliche Zustimmung vorliegt, können für die Zeit zwischen Beginn der Veranstaltung und der Absendung des Widerrufs für Sie Zahlungsverpflichtungen (z. B. für Lernmittel) entstehen.

 

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