Sehr geehrte Kunden, Teilnehmer und Partner,
heute zur Mittagszeit erhielten wir die Information, dass in der am Samstag, 9. Mai 2020 verabschiedeten Änderung zur Corona-Verordnung der bisher genannte Termin („Betrieb untersagt bis 10. Mai 2020“) geändert wurde und nun der Betrieb bis 24. Mai untersagt bleibt.
GARP hat sich energisch mit glasklaren Argumenten beim Wirtschaftsministerium für den Wiederanlauf eingesetzt. Auf Basis der bis jetzt gültigen Fassung hatten wir unsere Kunden und Teilnehmer letzten Donnerstag über die Wiederaufnahme am heutigen 11. Mai verständigt. Mit unserem Hygienekonzept sind wir bestens aufgestellt.
Dass nun im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen keine Lockerung, sondern durch die 14-tägige Verlängerung eine Verschärfung der Bedingungen eintritt, ist unverständlich. Nach dem Gespräch mit dem Wirtschaftsministerium hatten wir aber keine Wahl. Entsprechend haben wir unverzüglich die Auszubildenden weggeschickt und unsere Firmenkunden informiert. Die große Ungleichbehandlung und somit ungerechtfertigte Benachteiligungen tun uns außerordentlich leid.
Nach acht erfolgreichen Wochen auf virtuellen und digitalen Kanälen ist eine Grenze erreicht. Die Rückkehr zur Praxis ist zwingend. Wir unternehmen alles, um dieses Ziel zu erreichen.
Dr.-Ing. Werner J. Waiblinger
Geschäftsführender Vorstand
11.05.2020
Ihre GARP-Ansprechpartner/innen:
Bildungsberaterinnen
Monika Preiss 07153 8305 33 Monika Zeiger 07153 8305 13
Vertriebsmanagement
Funda Angiolello 07153 8305 92 Marina Lamparter 07153 8305 28
Ausbildungsleitung
Joachim Schlee 07153 8305 624
Aktuelle Maßnahmen bei GARP bezüglich des Corona-Virus.
Seit 03.11. gilt gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die sog. Warnstufe.
Aktuelle Maßnahmen bei GARP bezüglich des Corona-Virus
Die Bundesnotbremse macht Vorgaben zum Ablauf der Weiterbildung