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15Jan

Update: Präsenzunterricht bis 14. Februar nicht möglich

Außerbetriebliche Bildungsangebote der beruflichen Bildung in Präsenz sind bis einschließlich 14. Februar 2021 grundsätzlich unzulässig. Sie können nur unter sehr engen Voraussetzungen stattfinden. Die Durchführung im Online-Betrieb ist weiter zulässig.

Dies bedeutet für unsere Bildungsangebote in den Bereichen folgendes:

WEITERBILDUNG
Außerbetriebliche Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen im Präsenzbetrieb können „zwingend erforderlich und unaufschiebbar“ und damit zulässig sein, wenn sie nicht im Rahmen eines Online-Angebotes durchgeführt werden können und:

  • ein gesetzlicher Grund bzw. eine Pflicht des Betriebes für den Teilnehmer besteht. Dies betrifft bereits gestartete Lehrgänge, die auf Grund der Notwendigkeit fortgeführt werden müssen.
  • es sich um eine Prüfungsvorbereitung handelt und die Maßnahme noch bis zum 14. Februar 2021 erfolgen muss und die Prüfung (z.B. Meisterprüfung) spätestens im Mai 2021 erfolgt.

AUSBILDUNG
Berufliche Ausbildung außerhalb des Ausbildungsbetriebs ist im Präsenzbetrieb grundsätzlich nicht möglich. Veranstaltungen (z.B. Lehrgänge in der überbetrieblichen Ausbildung) sind nur zulässig, wenn die Abschlussprüfung spätestens im Mai 2021 erfolgt und der Lehrgang zur Prüfungsvorbereitung daher noch bis 14. Februar erfolgen muss und eine digitale Durchführung nicht möglich ist. Theorieinhalte, prüfungsrelevante Themen werden online durchgeführt. Alle praxisbezogenen Inhalte finden in Präsenz statt.

BERUFLICHE SCHULE
Infos folgen.

Über die Durchführung Ihres Bildungsangebotes werden Sie telefonisch oder per E-Mail von uns benachrichtigt. Sollten Sie weiterhin Fragen zu Ihrem Lehrgang haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Ansprechpartner/in.

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