Wichtige Informationen:
„Die Bildung von Halbjahresnoten ist aufgrund der Pandemie-Situation aktuell nur eingeschränkt möglich. Insoweit ist zunehmend auf die Problematik einer aktuellen Probezeitentscheidung mit teilweise gravierenden Folgen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler hinzuweisen. Insbesondere soll kein Schüler die Schule auf der Grundlage der Corona-bedingt eingeschränkten Möglichkeit der Feststellung seiner Leistungsfähigkeit verlassen müssen...
...die Entscheidungen über das Nichtbestehen der Probezeit zum Ende dieses Schulhalbjahres wird für alle Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen auszusetzen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die probeweise an Zusatzprogrammen teilnehmen.
Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler, die andernfalls die Schule mit dem Nichtbestehen der Probezeit verlassen müssten, den jeweiligen Bildungsgang im laufenden Schuljahr weiter besuchen können und Schülerinnen und Schülern, die aufgrund ihres aktuellen Leistungsbildes die Probezeit in ihrem Bildungsgang möglicherweise nicht bestanden hätten, die Schule jedoch auf eigenen Wunsch noch weiterbesuchen könnten, insoweit aktuell kein Nachteil entsteht und sie den Schulbesuch ohne einen entsprechenden Antrag fortsetzen können….“
Wir wünschen weiterhin allen viel Erfolg und bleiben Sie gesund!
Die Bundesnotbremse macht Vorgaben zum Ablauf der Weiterbildung
Aktuelle Maßnahmen bei GARP bezüglich des Corona-Virus
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